SCHLAGZEILE:
Immer der Nase nach:
Kokser bleibt seiner Linie treu.

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AaaaaaAhAaaaaa 26.07.07 - 21:08:01 von mizicat

An alle Mitarbeiter Anhang zum Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

Krankheit
Krankheit ist keine Entschädigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin nicht mehr tun und jemand anderes kann genauso gut die dafür notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittaglegen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früger frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.

Eigener Todesfall

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
a) uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neueKraft einstellen können;
b) spätestens bis 8:00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können;
c) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind.Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operative Eingriffe
Chirugische Eingriffe an unseren Arbeitskräfte sind untersagt.
Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag.

Silberne oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann kein Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag
Daß Sie geboren wurden, ist sicherlich nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu Gewähren.

Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürtlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten schon Ihren Spaß!

Nicht ganz zu ernst nehmen!!
Aber der Trend des Arbeitsgebers ist klar zu erkennen!!




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