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Hausordnung in der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 29.05.08 - 10:53:31 von lordoberon
Verhaltensregeln für Ehefrauen und Lebensgefährtinnen während der Fußball-EM 2008

§ 1 In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 ist der Mann absoluter Herrscher über TV-Gerät und dazugehöriger Fernbedienung.

§ 2 In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau stumm mit häuslichen Arbeiten außerhalb des Fernsehraumes.
§ 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem alkoholhaltigem Bier neben den Fernsehsessel zu stellen, wobei die Betonung auf kühl liegt.

§ 4 Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch möglich.

§ 5 In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges Betretungsrecht um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen, ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.

§ 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke geschlossen zu halten.

§ 7 Während der EM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen auslösen könnte.
Das Tragen entsprechender Kleidung und entsprechende Handlungen können jedoch nach dem Schlusspfiff (7. bis 18. Juni ca. 22:45 – ab 19. Juni bei eventueller Verlängerung und Elfmeterschießen frühestens ab 23:30) nachgeholt werden, sofern das Ergebnis zur Zufriedenheit des Mannes ausfiel.

§ 8 Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine oder andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Fragen, die den fußbelltechnischen Intellekt der Frau verraten würden (z. B. was ist „Abseits“, was ist „Vorteil“) zu unterlassen.

§ 9 Es ist der Frau bei Androhung des Raumverweises strengstens untersagt, über das Aussehen von Spielern zu urteilen, z. B. „Ach der Canavaro hat tolle Beine“.

§ 10 Wenn die unter § 3 bis § 5 genannten Bedingungen (Knabbereien und Bier) sowie die unter § 6 genannte Mahlzeit zur Zufriedenheit des Mannes ausfällt, kann er der Frau gestatten, die Fußballabende auswärts bei guten Freundinnen zu verbringen. In diesem Fall darf der Mann aber nach dem
Nachhausekommen der Frau nicht mit Nebensächlichkeiten wie Gesprächsinhalte des Abends belästigt werden.

§ 11 Wenn es das Haushaltsbudget der Frau erlaubt, kann sie sich ein kleines TV-Gerät für den Eigengebrauch kaufen, um damit in mindestens 10 Meter Entfernung vom Mann Kauderwelsch der Marke Reich und Schön oder Liebesdramen zu konsumieren. Die Lautstärke ist dabei allerdings so zu gestalten, dass der Mann nicht gestört wird.



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